Die Kündigungsschutzklage als Angebot der Arbeitsleistung
Vergütungsfortzahlung für die Zeit nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis. Die Zahlungsklage kann sowohl bereits zusammen mit der Kündigungsschutzklage als auch nach deren Erfolg erhoben werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1981; Nr 34)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 10.12.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
331.135 Kündigungsschutz |
Region: | BRD
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