Rechtsproblem des Versandhandels nach dem Konsumentenschutzgesetz : OGH 27.5.1980

Im vorliegenden Fall wurde die Ware dem Käufer vorerst nur zur Besichtigung übergeben. In einem solchen Fall wird dem Zweck des Gesetzes Genüge getan, wenn der Käufer die Anzahlung im Zeitpunkt der Genehmigung des Rechtsgeschäftes und damit der Begründung seiner unbedingten Leistungspflicht erbringt...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Finanznachrichten (1981; Nr 50)
Ort / Verlag / Datum:11.12.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:381.512 Versandhäuser
347.45 Konsumentenschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Im vorliegenden Fall wurde die Ware dem Käufer vorerst nur zur Besichtigung übergeben. In einem solchen Fall wird dem Zweck des Gesetzes Genüge getan, wenn der Käufer die Anzahlung im Zeitpunkt der Genehmigung des Rechtsgeschäftes und damit der Begründung seiner unbedingten Leistungspflicht erbringt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog