Kündigung bei arbeitsplatzbedingter Krankheit : Arbeitsgericht Bochum vom 3.4.1981
Bei einer arbeitsplatzbedingten Krankheit ist der Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, den Arbeitnehmer auf einen anderen Arbeitsplatz umzusetzen, der seinen gesundheitlichen Einschränkungen entspricht.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1981; Nr 33)
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Ort / Verlag / Datum: | 30.11.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
616-03 Krankheiten 34.038 Rechtsprechung 331.126 Arbeitsplatzwechsel 331.61 Arbeitsplatzschutz |
Region: | BRD
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