Die Verjährung der Schadensersatzansprüche gegen Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Notare : Bemerkungen zu 51 BRAO, 68 StBerG, 51a WPO und 19 Abs. 1 Satz 3 BNotO

Nach 51 BRAO, 68 StBerG und 51a WPO - nicht hingegen nach 19 Abs. 1 Satz 3 BNotO - scheint die Verjährung von Schadensersatzansprüchen geschädigter Mandanten zu beginnen, ohne dass diese etwas von ihrer Rechtsposition wissen. Rechtsprechung und Lehre haben zum Teil versucht, die harten Folgen dieser...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1981; Nr 47)
VerfasserIn: Venrooy, Gerd-J
Ort / Verlag / Datum:20.11.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.439 Verjährung
347.513 Schadenersatz
659.235:336.2 Steuerberater
347.961 Notare
347.965 Rechtsanwälte
Region:BRD
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