Die Verjährung der Schadensersatzansprüche gegen Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Notare : Bemerkungen zu 51 BRAO, 68 StBerG, 51a WPO und 19 Abs. 1 Satz 3 BNotO
Nach 51 BRAO, 68 StBerG und 51a WPO - nicht hingegen nach 19 Abs. 1 Satz 3 BNotO - scheint die Verjährung von Schadensersatzansprüchen geschädigter Mandanten zu beginnen, ohne dass diese etwas von ihrer Rechtsposition wissen. Rechtsprechung und Lehre haben zum Teil versucht, die harten Folgen dieser...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1981; Nr 47)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 20.11.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.439 Verjährung
347.513 Schadenersatz 659.235:336.2 Steuerberater 347.961 Notare 347.965 Rechtsanwälte |
Region: | BRD
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Dokument Nr. A-155612 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |