Die Verjährung der Schadensersatzansprüche gegen Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Notare : Bemerkungen zu 51 BRAO, 68 StBerG, 51a WPO und 19 Abs. 1 Satz 3 BNotO
Nach 51 BRAO, 68 StBerG und 51a WPO - nicht hingegen nach 19 Abs. 1 Satz 3 BNotO - scheint die Verjährung von Schadensersatzansprüchen geschädigter Mandanten zu beginnen, ohne dass diese etwas von ihrer Rechtsposition wissen. Rechtsprechung und Lehre haben zum Teil versucht, die harten Folgen dieser...
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Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1981; Nr 47)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 20.11.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.439 Verjährung
347.513 Schadenersatz 659.235:336.2 Steuerberater 347.961 Notare 347.965 Rechtsanwälte |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Nach 51 BRAO, 68 StBerG und 51a WPO - nicht hingegen nach 19 Abs. 1 Satz 3 BNotO - scheint die Verjährung von Schadensersatzansprüchen geschädigter Mandanten zu beginnen, ohne dass diese etwas von ihrer Rechtsposition wissen. Rechtsprechung und Lehre haben zum Teil versucht, die harten Folgen dieser kurzen Verjährung durch Konstruktionen zu umgehen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |