Informationsrecht des Betriebsrats bei Einstellungen : Bundesarbeitsgericht vom 19.5.1981
Dass sich die Auskunftspflicht des Arbeitgebers nach 99 Abs.1 BetrVG einschliesslich seiner Pflicht zur Vorlage der erforderlichen Bewerbungsunterlagen auch auf diejenigen Bewerber erstreckt, die er nicht berücksichtigen will.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1981; Nr 47)
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Ort / Verlag / Datum: | 20.11.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Mitbestimmung
658.114.8 Tendenzbetriebe 34.038 Rechtsprechung 331.152 Betriebsrat |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Dass sich die Auskunftspflicht des Arbeitgebers nach 99 Abs.1 BetrVG einschliesslich seiner Pflicht zur Vorlage der erforderlichen Bewerbungsunterlagen auch auf diejenigen Bewerber erstreckt, die er nicht berücksichtigen will. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |