Informationsrecht des Betriebsrats bei Einstellungen : Bundesarbeitsgericht vom 19.5.1981

Dass sich die Auskunftspflicht des Arbeitgebers nach 99 Abs.1 BetrVG einschliesslich seiner Pflicht zur Vorlage der erforderlichen Bewerbungsunterlagen auch auf diejenigen Bewerber erstreckt, die er nicht berücksichtigen will.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1981; Nr 47)
Ort / Verlag / Datum:20.11.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Mitbestimmung
658.114.8 Tendenzbetriebe
34.038 Rechtsprechung
331.152 Betriebsrat
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Dass sich die Auskunftspflicht des Arbeitgebers nach 99 Abs.1 BetrVG einschliesslich seiner Pflicht zur Vorlage der erforderlichen Bewerbungsunterlagen auch auf diejenigen Bewerber erstreckt, die er nicht berücksichtigen will.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog