Vereinsverbot : BVerwG, v. 2. 12. 1980
Richtet sich eine Vereinigung gegen die verfassungsmässige Ordnung und ist sie deswegen gemäss Art. 9 Abs. 2 GG verboten, so ergibt sich unmittelbar aus der Verfassung, dass die dahin gehende Feststellung der Verbotsbehörde und die mit dieser verknüpften weiteren Entscheidungen nicht unverhältnismäs...
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Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1981; Nr 22)
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Ort / Verlag / Datum: | 11.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.471 Vereinsrecht
301.152 Neofaschismus 34.038 Rechtsprechung 321.7 Demokratie |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Richtet sich eine Vereinigung gegen die verfassungsmässige Ordnung und ist sie deswegen gemäss Art. 9 Abs. 2 GG verboten, so ergibt sich unmittelbar aus der Verfassung, dass die dahin gehende Feststellung der Verbotsbehörde und die mit dieser verknüpften weiteren Entscheidungen nicht unverhältnismässig sind. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |