Vereinsverbot : BVerwG, v. 2. 12. 1980

Richtet sich eine Vereinigung gegen die verfassungsmässige Ordnung und ist sie deswegen gemäss Art. 9 Abs. 2 GG verboten, so ergibt sich unmittelbar aus der Verfassung, dass die dahin gehende Feststellung der Verbotsbehörde und die mit dieser verknüpften weiteren Entscheidungen nicht unverhältnismäs...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1981; Nr 22)
Ort / Verlag / Datum:11.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.471 Vereinsrecht
301.152 Neofaschismus
34.038 Rechtsprechung
321.7 Demokratie
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Richtet sich eine Vereinigung gegen die verfassungsmässige Ordnung und ist sie deswegen gemäss Art. 9 Abs. 2 GG verboten, so ergibt sich unmittelbar aus der Verfassung, dass die dahin gehende Feststellung der Verbotsbehörde und die mit dieser verknüpften weiteren Entscheidungen nicht unverhältnismässig sind.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog