Schulaufsicht im Rechtsstaat
Insbesondere hat die Schulaufsicht nicht nur eine ordnungsgemässe Arbeit der Schule zu sichern sondern sie dient gleichzeitig und gleichrangig auch dem Schutz des Schülers und seiner Eltern.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1981; Nr 21)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 11.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 371.2 Schulorganisation
340.131 Rechtsstaat 371.212 Schüler |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Insbesondere hat die Schulaufsicht nicht nur eine ordnungsgemässe Arbeit der Schule zu sichern sondern sie dient gleichzeitig und gleichrangig auch dem Schutz des Schülers und seiner Eltern. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |