Schulaufsicht im Rechtsstaat

Insbesondere hat die Schulaufsicht nicht nur eine ordnungsgemässe Arbeit der Schule zu sichern sondern sie dient gleichzeitig und gleichrangig auch dem Schutz des Schülers und seiner Eltern.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1981; Nr 21)
VerfasserIn: Eiselt, Gerhard
Ort / Verlag / Datum:11.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:371.2 Schulorganisation
340.131 Rechtsstaat
371.212 Schüler
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Insbesondere hat die Schulaufsicht nicht nur eine ordnungsgemässe Arbeit der Schule zu sichern sondern sie dient gleichzeitig und gleichrangig auch dem Schutz des Schülers und seiner Eltern.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog