Überstundenentgeltansprüche des freigestellten Betriebsrates : VGH v.16.3.1981

Es soll jenes Entgelt weiterbezahlt werden, welches der Betriebsrat, wenn er nicht in den Betriebsrat gewählt und freigestellt worden wäre, nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge weiterhin bezogen hätte. Der Betriebsrat soll auch weiter in den Genuss aller jener Begünstigungen treten, auf die ein n...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD (1981; Nr 3360)
Ort / Verlag / Datum:17.11.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.152 Betriebsrat
331.2 Gehälter
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Es soll jenes Entgelt weiterbezahlt werden, welches der Betriebsrat, wenn er nicht in den Betriebsrat gewählt und freigestellt worden wäre, nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge weiterhin bezogen hätte. Der Betriebsrat soll auch weiter in den Genuss aller jener Begünstigungen treten, auf die ein nicht freigestellter Arbeitnehmer Anspruch hat, der dieselben Arbeiten verrichtet.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog