Überstundenentgeltansprüche des freigestellten Betriebsrates : VGH v.16.3.1981
Es soll jenes Entgelt weiterbezahlt werden, welches der Betriebsrat, wenn er nicht in den Betriebsrat gewählt und freigestellt worden wäre, nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge weiterhin bezogen hätte. Der Betriebsrat soll auch weiter in den Genuss aller jener Begünstigungen treten, auf die ein n...
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Veröffentlicht in: | ARD (1981; Nr 3360)
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Ort / Verlag / Datum: | 17.11.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.152 Betriebsrat
331.2 Gehälter 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Es soll jenes Entgelt weiterbezahlt werden, welches der Betriebsrat, wenn er nicht in den Betriebsrat gewählt und freigestellt worden wäre, nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge weiterhin bezogen hätte. Der Betriebsrat soll auch weiter in den Genuss aller jener Begünstigungen treten, auf die ein nicht freigestellter Arbeitnehmer Anspruch hat, der dieselben Arbeiten verrichtet. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |