Bei einem vom Spital verwalteten Honorarpool der Ärzte liegt keine Gesellschaft bürgerlichen Rechtes, sondern ein rechnungslegungspflichtiges Mandat des Spitals vor : OGH v.7.7.1981

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD (1981; Nr 3356)
Ort / Verlag / Datum:03.11.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:362.11 Krankenhäuser
614.23 Ärzte
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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