Zur Transformation der 4. EG-(Bilanz-) Richtlinie in das deutsche Handelsrecht : Ziel des Gesetzentwurfs ist die Reform des Handelsrechts

Die oberste Pflicht des bilanzierenden Kaufmanns, die Darstellung der tatsächlichen Verhältnisse der Unternehmung setzt ein selbständiges Handelsrecht voraus.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1981; Nr 45)
VerfasserIn: Jonas, Heinrich
Ort / Verlag / Datum:06.11.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:657.37 Bilanzen
341.176 EG
340.132 Rechtsangleichung
347.7 Handelsrecht
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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