Rechtspfleger, Richter-und Rechtsprechungsbegriff : Verfassungsrechtliche Überlegungen zum Verhältnis von Richter und Rechtspfleger

Dem Richterbild des Grundgesetzes entspricht der Rechtspfleger nicht. Wichtigster Bestandteil des Richterbegriffs ist neben der universitären Ausbildung vor allem die Unabhängigkeit des Richters.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Deutsche Richterzeitung (1981; Nr 10)
VerfasserIn: Bernhard, Ralf
Ort / Verlag / Datum:10.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.962 Richter
347.97/.99 Gerichtsverfassung
347.96 Gerichtspersonen
342.7 Grundrechte
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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