Rechtspfleger, Richter-und Rechtsprechungsbegriff : Verfassungsrechtliche Überlegungen zum Verhältnis von Richter und Rechtspfleger
Dem Richterbild des Grundgesetzes entspricht der Rechtspfleger nicht. Wichtigster Bestandteil des Richterbegriffs ist neben der universitären Ausbildung vor allem die Unabhängigkeit des Richters.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Deutsche Richterzeitung (1981; Nr 10)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 10.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.962 Richter
347.97/.99 Gerichtsverfassung 347.96 Gerichtspersonen 342.7 Grundrechte |
Region: | BRD
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