Zusätzliches Urlaubsgeld für Schwerbehinderte : Landesarbeitsgericht Niedersachsen vom 15.6.1981

Daraus folgt, dass es wenigstens auch den Zweck des Urlaubsentgelts teilt, nämlich dem Arbeitnehmer nicht nur während seines Urlaubs seinen Lebensstandard auf gleicher Höhe zu gewährleisten, sonder darüber hinaus zusätzliche Ausgaben während der Erholungsphase vornehmen lassen zu können. Dieses Bedü...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1981; Nr 30)
Ort / Verlag / Datum:30.10.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:3-056.2 Behinderte
331.225 Urlaubsentgelt
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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