'Einsperren' keine Lösung

Eine vorübergehende Festnahme mag mitunter im Interesse der Untersuchungen gerechtfertigt sein, doch die Haft mit der Begründung 'Fluchtgefahr' auf unbestimmte Zeit zu verlängern sei unnötig.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Oberösterr Nachrichten (1981)
Ort / Verlag / Datum:21.10.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Aktive Person:Schuppich, Walter
Klassifikation:343.126 Untersuchungshaft
061.1:347.965 Rechtsanwaltskammer
347.96:061.3 Juristentagung
Region:Österreich
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