Nachschieben von Kündigungsgründen : Bundesarbeitsgericht v.1.4.1981

Dem Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung bekannte Kündigungsgründe, die er dem Betriebsrat vor Abgabe der Kündigungserklärung nicht mitgeteilt hat, kann er im Kündigungsschutzprozess nicht nachschieben.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1981; Nr 42)
Ort / Verlag / Datum:16.10.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.15 Mitbestimmung
331.152 Betriebsrat
34.038 Rechtsprechung
347.9 Prozessverfahren
Region:BRD
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