Nachschieben von Kündigungsgründen : Bundesarbeitsgericht v.1.4.1981

Dem Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung bekannte Kündigungsgründe, die er dem Betriebsrat vor Abgabe der Kündigungserklärung nicht mitgeteilt hat, kann er im Kündigungsschutzprozess nicht nachschieben.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1981; Nr 42)
Ort / Verlag / Datum:16.10.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.15 Mitbestimmung
331.152 Betriebsrat
34.038 Rechtsprechung
347.9 Prozessverfahren
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Dem Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung bekannte Kündigungsgründe, die er dem Betriebsrat vor Abgabe der Kündigungserklärung nicht mitgeteilt hat, kann er im Kündigungsschutzprozess nicht nachschieben.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog