Sozialgerichtsbarkeit : Durch Reform besserer Zugang zum Recht

Das vorrangige Ziel des Arbeits-und Sozialrechts, der Schutz des wirtschaftlich Schwächeren, kann nur erreicht werden, wenn arbeits-und sozialrechtliche Ansprüche im Streitfall rasch, wirksam und ohne finanzielle Barrieren durchgesetzt werden können.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:HGPD Zeitung der Gewerkschaft Hotel Gastgewerbe Persönlicher Dienst (1981; Nr 11)
Ort / Verlag / Datum:11.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Aktive Person:Cerny, Josef
Klassifikation:342.722 Zugang zum Recht
347.96:061.3 Juristentagung
061.1:331 AK: Wien
347.998 Sozialgerichtsbarkeit
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Das vorrangige Ziel des Arbeits-und Sozialrechts, der Schutz des wirtschaftlich Schwächeren, kann nur erreicht werden, wenn arbeits-und sozialrechtliche Ansprüche im Streitfall rasch, wirksam und ohne finanzielle Barrieren durchgesetzt werden können.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog