Zur Problematik der sogenannten hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums

Das Beamtenrecht ist nach dem Willen des Verfassungsgesetzgebers unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1981; Nr 20)
VerfasserIn: Thiele, Willi
Ort / Verlag / Datum:10.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:35.081.71 Beamtenrecht
342.7 Grundgesetz, Bonner
35.08 Dienst, öffentlicher
340.11 Rechtswissenschaft
Region:BRD
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