Gleichbehandlungsgrundsatz : Oberster Gerichtshof vom 14. Oktober 1980

Dem Arbeitgeber ist es auf Grund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgebotes lediglich verwehrt, einzelne Arbeitnehmer willkürlich und ohne sachliche Rechtfertigung schlechter zu behandeln als die übrigen Arbeitnehmer. Eine willkürliche, sachlich nicht gerechtfertigte Bevorzugung eines Arbeitneh...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (1981; Nr 4/5)
Ort / Verlag / Datum:10.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsverträge
177.5 Gleichheit, soziale
342.722 Gleichheit: Grundrechte
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Dem Arbeitgeber ist es auf Grund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgebotes lediglich verwehrt, einzelne Arbeitnehmer willkürlich und ohne sachliche Rechtfertigung schlechter zu behandeln als die übrigen Arbeitnehmer. Eine willkürliche, sachlich nicht gerechtfertigte Bevorzugung eines Arbeitnehmers - oder einer Minderheit von Arbeitnehmern - kann demnach den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz regelmässig nicht verletzen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog