Gedanken zum Begriff des leitenden Angestellten i. S. des 5 Abs.3 BetrVG

Nach den Ausführungen oben ist der leitende Angestellte i. S. des 5 Abs.3 BetrVG gekennzeichnet durch seine bedeutsame unternehmerische Tätigkeit. Das Unternehmen ist Grundlage und finaler Bezugspunkt des Betriebs.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1981; Nr 40)
VerfasserIn: Müller, Gerhard
Ort / Verlag / Datum:02.10.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.77 Angestellte, leitende
34.038 Rechtsprechung
331.15 Betriebsverfassung
Region:BRD
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Nach den Ausführungen oben ist der leitende Angestellte i. S. des 5 Abs.3 BetrVG gekennzeichnet durch seine bedeutsame unternehmerische Tätigkeit. Das Unternehmen ist Grundlage und finaler Bezugspunkt des Betriebs.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog