Gedanken zum Begriff des leitenden Angestellten i. S. des 5 Abs.3 BetrVG
Nach den Ausführungen oben ist der leitende Angestellte i. S. des 5 Abs.3 BetrVG gekennzeichnet durch seine bedeutsame unternehmerische Tätigkeit. Das Unternehmen ist Grundlage und finaler Bezugspunkt des Betriebs.
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Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1981; Nr 40)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 02.10.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.77 Angestellte, leitende
34.038 Rechtsprechung 331.15 Betriebsverfassung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Nach den Ausführungen oben ist der leitende Angestellte i. S. des 5 Abs.3 BetrVG gekennzeichnet durch seine bedeutsame unternehmerische Tätigkeit. Das Unternehmen ist Grundlage und finaler Bezugspunkt des Betriebs. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |