Gerechtfertigte Entlassung einer Schwangeren wegen Untreue gemäss 12 Abs.1 Z.2 MSchG : LG Wien v.23.4.1981

Eine Berücksichtigung des durch die Schwangerschaft bedingten ausserordentlichen Gemütszustandes der Arbeitnehmerin ist nur in den Fällen des 12 Abs.1 Z.1 und 4 Mutterschutzgesetz zulässig.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1981; Nr 3350)
Ort / Verlag / Datum:09.10.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Mutterschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Eine Berücksichtigung des durch die Schwangerschaft bedingten ausserordentlichen Gemütszustandes der Arbeitnehmerin ist nur in den Fällen des 12 Abs.1 Z.1 und 4 Mutterschutzgesetz zulässig.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog