Sozialversicherungsrechtliche Unterscheidung von Lehr-und anderen Ausbildungsverhältnissen (z. B. Ferialpraktikanten) : VGH v.21.11.1980
Unter einem Lehrverhältnis im Sinne des 4 Abs.1 Z.2 ASVG ist nur ein Arbeitsverhältnis zu verstehen, das als Lehrverhältnis im Rahmen der Rechtsordnung eine Regelung gefunden hat, in der die in einem solchen Lehrverhältnis stehende Person ausdrücklich als Lehrling bezeichnet worden ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1981; Nr 3350)
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Ort / Verlag / Datum: | 09.10.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.861 Lehrlingsausbildung
34.038 Rechtsprechung 331.761 Lehrlinge |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Unter einem Lehrverhältnis im Sinne des 4 Abs.1 Z.2 ASVG ist nur ein Arbeitsverhältnis zu verstehen, das als Lehrverhältnis im Rahmen der Rechtsordnung eine Regelung gefunden hat, in der die in einem solchen Lehrverhältnis stehende Person ausdrücklich als Lehrling bezeichnet worden ist. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |