Selbstbindungen der Verwaltung

Die 'Selbstbindung der Verwaltung' ist ein Begriff, der die Bindung der Verwaltung durch ihre eigene ständige Praxis - vor allem bei Ermessenseinräumungen und bei Fehlen gesetzlicher Vorgaben - bezeichnet.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1981; Nr 39)
VerfasserIn: Pietzcker, Jost
Ort / Verlag / Datum:23.09.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:35.07 Verwaltung, öffentliche
34.03 Rechtssicherheit
340.131 Rechtsstaat
351.9 Verwaltungsrecht
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die 'Selbstbindung der Verwaltung' ist ein Begriff, der die Bindung der Verwaltung durch ihre eigene ständige Praxis - vor allem bei Ermessenseinräumungen und bei Fehlen gesetzlicher Vorgaben - bezeichnet.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog