Selbstbindungen der Verwaltung
Die 'Selbstbindung der Verwaltung' ist ein Begriff, der die Bindung der Verwaltung durch ihre eigene ständige Praxis - vor allem bei Ermessenseinräumungen und bei Fehlen gesetzlicher Vorgaben - bezeichnet.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1981; Nr 39)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 23.09.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 35.07 Verwaltung, öffentliche
34.03 Rechtssicherheit 340.131 Rechtsstaat 351.9 Verwaltungsrecht |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die 'Selbstbindung der Verwaltung' ist ein Begriff, der die Bindung der Verwaltung durch ihre eigene ständige Praxis - vor allem bei Ermessenseinräumungen und bei Fehlen gesetzlicher Vorgaben - bezeichnet. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |