Die sogenannten Kontrollmitteilungen der Aussenprüfer (Betriebsprüfer)

194 Abs.3 AO 1977 verstösst nicht gegen das Steuergeheimnis.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1981; Nr 26)
VerfasserIn: Schuhmann, Helmut
Ort / Verlag / Datum:20.09.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.713 Abgabenordnung
336.2 Steuerrecht
336.07 Finanzverwaltung
336.2.027 Steuergeheimnis
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:194 Abs.3 AO 1977 verstösst nicht gegen das Steuergeheimnis.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog