Die sogenannten Kontrollmitteilungen der Aussenprüfer (Betriebsprüfer)
194 Abs.3 AO 1977 verstösst nicht gegen das Steuergeheimnis.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1981; Nr 26)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 20.09.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.713 Abgabenordnung
336.2 Steuerrecht 336.07 Finanzverwaltung 336.2.027 Steuergeheimnis |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | 194 Abs.3 AO 1977 verstösst nicht gegen das Steuergeheimnis. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |