Die Revision : OGH vom 17. März 1981

Mehrere gleichzeitig beim Erstgericht einlangende Rechtsmittelschriften können, insbesondere wenn sie auch am selben Tag zur Post gegeben wurden, als Einheit und damit als eine einzige Rechtsmittelschrift angesehen werden. Im arbeitsgerichtlichen Verfahren können Mängel des Verfahrens I. Instanz in...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1981; Nr 39)
Ort / Verlag / Datum:25.09.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:34.038 Rechtsmittel
347.9 Prozessverfahren
34.038 Rechtsprechung
347.992 Berufungsgerichtshöfe
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Mehrere gleichzeitig beim Erstgericht einlangende Rechtsmittelschriften können, insbesondere wenn sie auch am selben Tag zur Post gegeben wurden, als Einheit und damit als eine einzige Rechtsmittelschrift angesehen werden. Im arbeitsgerichtlichen Verfahren können Mängel des Verfahrens I. Instanz in der Revision geltend gemacht werden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog