Begriff des leitenden Angestellten im Sinne des 1 Abs.2 Z.8 AZG. Abgeltung von Überstunden durch vereinbarte Gewinnbeteiligung : OGH vom 3. Juni 1980
Nach Absicht des Gesetzgebers sollen mit dieser Vorschrift jene Arbeitnehmer vom Geltungsbereich dieses Gesetzes ausgenommen werden, die sich auf Grund ihrer einflussreichen Position aus der gesamten Angestelltenschaft herausheben. Mehrleistungen durch die vereinbarte Gewinnbeteiligung nach dem über...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Industrie (1981; Nr 39)
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Ort / Verlag / Datum: | 25.09.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.77 Angestellte, leitende
331.81 Arbeitszeit 34.038 Rechtsprechung 331.2 Gehälter 331.814 Überstunden |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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