Begriff des leitenden Angestellten im Sinne des 1 Abs.2 Z.8 AZG. Abgeltung von Überstunden durch vereinbarte Gewinnbeteiligung : OGH vom 3. Juni 1980

Nach Absicht des Gesetzgebers sollen mit dieser Vorschrift jene Arbeitnehmer vom Geltungsbereich dieses Gesetzes ausgenommen werden, die sich auf Grund ihrer einflussreichen Position aus der gesamten Angestelltenschaft herausheben. Mehrleistungen durch die vereinbarte Gewinnbeteiligung nach dem über...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1981; Nr 39)
Ort / Verlag / Datum:25.09.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.77 Angestellte, leitende
331.81 Arbeitszeit
34.038 Rechtsprechung
331.2 Gehälter
331.814 Überstunden
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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