Rechtsstreitigkeiten mit öffentlich-rechtlichen Sozialeinrichtungen : Bundesarbeitsgericht vom 28.4.1981
Die Gerichte für Arbeitssachen sind nicht mehr zuständig für Rechtsstreitigkeiten mit Sozialeinrichtungen, die in der Rechtsform einer Anstalt der öffentlichen Rechts betrieben werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1981; Nr 25)
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Ort / Verlag / Datum: | 10.09.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.98 Gerichte: Zuständigkeit
34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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