Rechtsstreitigkeiten mit öffentlich-rechtlichen Sozialeinrichtungen : Bundesarbeitsgericht vom 28.4.1981

Die Gerichte für Arbeitssachen sind nicht mehr zuständig für Rechtsstreitigkeiten mit Sozialeinrichtungen, die in der Rechtsform einer Anstalt der öffentlichen Rechts betrieben werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1981; Nr 25)
Ort / Verlag / Datum:10.09.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.98 Gerichte: Zuständigkeit
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Die Gerichte für Arbeitssachen sind nicht mehr zuständig für Rechtsstreitigkeiten mit Sozialeinrichtungen, die in der Rechtsform einer Anstalt der öffentlichen Rechts betrieben werden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog