Rechtsstreitigkeiten mit öffentlich-rechtlichen Sozialeinrichtungen : Bundesarbeitsgericht vom 28.4.1981
Die Gerichte für Arbeitssachen sind nicht mehr zuständig für Rechtsstreitigkeiten mit Sozialeinrichtungen, die in der Rechtsform einer Anstalt der öffentlichen Rechts betrieben werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1981; Nr 25)
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Ort / Verlag / Datum: | 10.09.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.98 Gerichte: Zuständigkeit
34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
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Zusammenfassung: | Die Gerichte für Arbeitssachen sind nicht mehr zuständig für Rechtsstreitigkeiten mit Sozialeinrichtungen, die in der Rechtsform einer Anstalt der öffentlichen Rechts betrieben werden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |