Generalklauseln und technischer Fortschritt
Statt detaillierter Einzelregelungen verwendet der Gesetzgeber vielfach Generalklauseln. Hierbei vermögen Generalklauseln in gewissem Rahmen technische Entwicklungen zu fördern.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1981; Nr 18)
|
---|---|
VerfasserIn: |
|
Ort / Verlag / Datum: | 09.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 340.134 Gesetzgebung
621 Technologie 62 Technik |
Region: | BRD
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
---|---|---|
Dokument Nr. A-134178 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |