Zur lohnsteuerrechtlichen Behandlung von Mischzuschlägen zum Arbeitslohn, wenn sowohl steuerfreie als auch steuerpflichtige Zuschläge betroffen sind (Grundsatzentscheidung) : BFH vom 23.1.1981

Ergibt sich aus dem Tarifvertrag keine derartige Aufteilung des Mischzuschlages, so ist er nur in der Höhe des im Tarifvertrag festgesetzten Zuschlagssatzes für reine Nachtarbeit, die nicht Mehrarbeit ist, steuerfrei.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1981; Nr 35)
Ort / Verlag / Datum:28.08.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.2 Lohnsteuer
331.23 Lohnformen
331.021.812.2 Nachtarbeit
331.814 Überstunden
34.038 Rechtsprechung
336.2.026 Steuerbegünstigungen
Region:BRD
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