Zur lohnsteuerrechtlichen Behandlung von Mischzuschlägen zum Arbeitslohn, wenn sowohl steuerfreie als auch steuerpflichtige Zuschläge betroffen sind (Grundsatzentscheidung) : BFH vom 23.1.1981
Ergibt sich aus dem Tarifvertrag keine derartige Aufteilung des Mischzuschlages, so ist er nur in der Höhe des im Tarifvertrag festgesetzten Zuschlagssatzes für reine Nachtarbeit, die nicht Mehrarbeit ist, steuerfrei.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1981; Nr 35)
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Ort / Verlag / Datum: | 28.08.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.2 Lohnsteuer
331.23 Lohnformen 331.021.812.2 Nachtarbeit 331.814 Überstunden 34.038 Rechtsprechung 336.2.026 Steuerbegünstigungen |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
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Zusammenfassung: | Ergibt sich aus dem Tarifvertrag keine derartige Aufteilung des Mischzuschlages, so ist er nur in der Höhe des im Tarifvertrag festgesetzten Zuschlagssatzes für reine Nachtarbeit, die nicht Mehrarbeit ist, steuerfrei. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |