Die Begriffe Arbeitnehmer, Dienst-und Werkvertrag im Zusammenhang mit dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz : VGH v.20.5.1980

Der im Arbeitsrecht verwendete Arbeitnehmerbegriff ist auch für das Verständnis des Ausdruckes 'Arbeitnehmer' im Sinne des 1 Abs.1 Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG) entscheidend. Der Dienstvertrag im Sinne des 1151 ABGB unterscheidet sich demnach vom Werk-und vom 'freien'...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1981)
Ort / Verlag / Datum:25.08.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsverträge
351.83 Entgeltsicherung
34.038 Rechtsprechung
331.11 Arbeitnehmer
347.4 Vertragsrecht
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der im Arbeitsrecht verwendete Arbeitnehmerbegriff ist auch für das Verständnis des Ausdruckes 'Arbeitnehmer' im Sinne des 1 Abs.1 Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG) entscheidend. Der Dienstvertrag im Sinne des 1151 ABGB unterscheidet sich demnach vom Werk-und vom 'freien' Dienstvertrag vor allem durch die persönliche Abhängigkeit des Arbeitnehmers.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog