Armenanwaltskosten in Übergangsfällen : OLG Bamberg v.13.4.1981
Ist in einem Verfahren einer Partei Armenrecht nach 114 ff. ZPO a. F. bewilligt und ein Rechtsanwalt beigeordnet worden, so bemisst sich dessen Vergütung auch nach dem 1.1.1981 nach 123 BRAGO a. f.
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Veröffentlicht in: | Der Deutsche Rechtspfleger (1981; Nr 7/8)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 07.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.921 Prozessverfahren: Armenrecht
34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zusammenfassung: | Ist in einem Verfahren einer Partei Armenrecht nach 114 ff. ZPO a. F. bewilligt und ein Rechtsanwalt beigeordnet worden, so bemisst sich dessen Vergütung auch nach dem 1.1.1981 nach 123 BRAGO a. f. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |