Armenanwaltskosten in Übergangsfällen : OLG Bamberg v.13.4.1981

Ist in einem Verfahren einer Partei Armenrecht nach 114 ff. ZPO a. F. bewilligt und ein Rechtsanwalt beigeordnet worden, so bemisst sich dessen Vergütung auch nach dem 1.1.1981 nach 123 BRAGO a. f.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Deutsche Rechtspfleger (1981; Nr 7/8)
VerfasserIn: Lappe, Friedrich
Ort / Verlag / Datum:07.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.921 Prozessverfahren: Armenrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Ist in einem Verfahren einer Partei Armenrecht nach 114 ff. ZPO a. F. bewilligt und ein Rechtsanwalt beigeordnet worden, so bemisst sich dessen Vergütung auch nach dem 1.1.1981 nach 123 BRAGO a. f.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog