Sturm auf Verfassungsgericht: Ab 1. August nun Entlastung
Die Entlastung des Verfassungsgerichtshofes soll dadurch erzielt werden, dass ihm die Möglichkeit eingeräumt wird, die Behandlung von Beschwerden auch ohne weiteres Verfahren abzulehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg haben.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | AZ (1981)
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Ort / Verlag / Datum: | 20.08.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Aktive Person: | Löschnak, Franz
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Klassifikation: | 347.991 Verfassungsgerichtshof
347.97/.99 Gerichtsverfassung 342.4 Bundesverfassung 347.9 Prozessverfahren |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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