Sturm auf Verfassungsgericht: Ab 1. August nun Entlastung

Die Entlastung des Verfassungsgerichtshofes soll dadurch erzielt werden, dass ihm die Möglichkeit eingeräumt wird, die Behandlung von Beschwerden auch ohne weiteres Verfahren abzulehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg haben.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:AZ (1981)
Ort / Verlag / Datum:20.08.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Aktive Person:Löschnak, Franz
Klassifikation:347.991 Verfassungsgerichtshof
347.97/.99 Gerichtsverfassung
342.4 Bundesverfassung
347.9 Prozessverfahren
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Bitte loggen Sie sich zuerst ein