Betriebliche Altersversorgung : Bundesarbeitsgericht v.12.2.1981

Kein Beginn einer neuen Unverfallbarkeitsfrist mit Abschluss/ Übertragung weiterer Direktversicherungen für denselben Arbeitnehmer im Laufe des Arbeitsverhältnisses. Eine Vereinbarung, die vorsieht, dass mit jedem späteren Versicherungsabschluss eine neue Unverfallbarkeitsfrist beginnt, ist nichtig....

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1981; Nr 32)
Ort / Verlag / Datum:07.08.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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