Betriebliche Altersversorgung : Bundesarbeitsgericht v.12.2.1981
Kein Beginn einer neuen Unverfallbarkeitsfrist mit Abschluss/ Übertragung weiterer Direktversicherungen für denselben Arbeitnehmer im Laufe des Arbeitsverhältnisses. Eine Vereinbarung, die vorsieht, dass mit jedem späteren Versicherungsabschluss eine neue Unverfallbarkeitsfrist beginnt, ist nichtig....
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1981; Nr 32)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | 07.08.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.171 Altersversorgung, betriebliche
34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Kein Beginn einer neuen Unverfallbarkeitsfrist mit Abschluss/ Übertragung weiterer Direktversicherungen für denselben Arbeitnehmer im Laufe des Arbeitsverhältnisses. Eine Vereinbarung, die vorsieht, dass mit jedem späteren Versicherungsabschluss eine neue Unverfallbarkeitsfrist beginnt, ist nichtig. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |