Kein Beschwerderecht gegen Grundbucheinsicht durch Dritte : BGH v.6.3.1981
Dem Grundstückseigentümer steht gegen die Gewährung der Grundbucheinsicht durch das Grundbuchamt an einen Dritten kein Beschwerderecht zu.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1981; Nr 29)
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Ort / Verlag / Datum: | 15.07.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 333.34 Grundbuch
34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Dem Grundstückseigentümer steht gegen die Gewährung der Grundbucheinsicht durch das Grundbuchamt an einen Dritten kein Beschwerderecht zu. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |