Verstossen Anwesenheitsprämien gegen das Gesetz? : Wer krank ist, sollte nicht zur Arbeit verführt werden

Prämien dürften nur dazu dienen, unberechtige Fehlzeiten zu vermeiden, während sie nicht dazu verwandt werden dürften, den Arbeitnehmer zu Arbeit in einer Zeit anzuhalten, in der er von Rechts wegen der Arbeit fern bleiben dürfe und trotzdem sein Arbeitsentgelt beanspruchen könne.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Saarländische Arbeitnehmer (1981; Nr 5)
VerfasserIn: Kühner, Hans-Joachim
Ort / Verlag / Datum:05.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817 Dienstverhinderung
331.817 Krankenstand
347.998(094.9) Entscheidungen, arbeitsgerichtliche
331.225 Prämien
331.216 Lohnfortzahlung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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