Verstossen Anwesenheitsprämien gegen das Gesetz? : Wer krank ist, sollte nicht zur Arbeit verführt werden
Prämien dürften nur dazu dienen, unberechtige Fehlzeiten zu vermeiden, während sie nicht dazu verwandt werden dürften, den Arbeitnehmer zu Arbeit in einer Zeit anzuhalten, in der er von Rechts wegen der Arbeit fern bleiben dürfe und trotzdem sein Arbeitsentgelt beanspruchen könne.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Saarländische Arbeitnehmer (1981; Nr 5)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 05.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817 Dienstverhinderung
331.817 Krankenstand 347.998(094.9) Entscheidungen, arbeitsgerichtliche 331.225 Prämien 331.216 Lohnfortzahlung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Prämien dürften nur dazu dienen, unberechtige Fehlzeiten zu vermeiden, während sie nicht dazu verwandt werden dürften, den Arbeitnehmer zu Arbeit in einer Zeit anzuhalten, in der er von Rechts wegen der Arbeit fern bleiben dürfe und trotzdem sein Arbeitsentgelt beanspruchen könne. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |