Notwendigkeit des Nachweises konkreter Vorfälle bei sozial ungerechtfertigter Kündigung : EA Wien v.19.5.1981
Hat aber das Ermittlungsverfahren keine hinreichenden Anhaltspunkte über konkrete Vorfälle erbracht, kann eine sozialwidrige Kündigung nicht darauf gestützt werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1981; Nr 3322)
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Ort / Verlag / Datum: | 30.06.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung
331.15 Arbeitsverfassung 34.038 Rechtsprechung 331.15 Mitbestimmung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Hat aber das Ermittlungsverfahren keine hinreichenden Anhaltspunkte über konkrete Vorfälle erbracht, kann eine sozialwidrige Kündigung nicht darauf gestützt werden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |