Mitbestimmung bei Zeiterfassung für Überstunden von Redakteuren : Bundesarbeitsgericht vom 9.12.1980
Eine mitbestimmungspflichtige Regelung der Ordnung des Betriebes im Sinne von Para. 81 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG liegt nicht vor, wenn ein Zeitungsverlag für seine Redakteure Formulare zur täglichen Erfassung der jeweils verrichteten Tätigkeit und der dafür benötigten Zeit einführt, um ihnen den Nachweis...
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Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1981; Nr 16)
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Ort / Verlag / Datum: | 10.06.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.81 Arbeitszeit
07 Zeitungen 331.15 Mitbestimmung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Eine mitbestimmungspflichtige Regelung der Ordnung des Betriebes im Sinne von Para. 81 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG liegt nicht vor, wenn ein Zeitungsverlag für seine Redakteure Formulare zur täglichen Erfassung der jeweils verrichteten Tätigkeit und der dafür benötigten Zeit einführt, um ihnen den Nachweis des tariflichen Anspruchs auf Überstundenvergütung zu erleichtern. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |