Wiedergutmachungspflicht für UdSSR-Behörden eingeführt / Sowjetbürger erhalten Entschädigung für Fehlurteile : Neue Bestimmungen, die eine kleine Revolution im Justizwesen Moskaus bedeuten
Das Gesetz ist eine Konsequenz aus dem Artikel 58 der neuen Verfassung von 1977, durch den zum erstenmal das Recht auf Bürgerbeschwerden und gerichtliche Klagen gegen Amtshandlungen wie auch das Anrecht auf Wiedergutmachung eingeführt worden war.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Presse (1981)
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Ort / Verlag / Datum: | 26.06.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 340.131 Rechtsstaat
347.513 Schadenersatz 342.4 Verfassungen |
Region: | UDSSR
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Das Gesetz ist eine Konsequenz aus dem Artikel 58 der neuen Verfassung von 1977, durch den zum erstenmal das Recht auf Bürgerbeschwerden und gerichtliche Klagen gegen Amtshandlungen wie auch das Anrecht auf Wiedergutmachung eingeführt worden war. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |