Wiedergutmachungspflicht für UdSSR-Behörden eingeführt / Sowjetbürger erhalten Entschädigung für Fehlurteile : Neue Bestimmungen, die eine kleine Revolution im Justizwesen Moskaus bedeuten

Das Gesetz ist eine Konsequenz aus dem Artikel 58 der neuen Verfassung von 1977, durch den zum erstenmal das Recht auf Bürgerbeschwerden und gerichtliche Klagen gegen Amtshandlungen wie auch das Anrecht auf Wiedergutmachung eingeführt worden war.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1981)
Ort / Verlag / Datum:26.06.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:340.131 Rechtsstaat
347.513 Schadenersatz
342.4 Verfassungen
Region:UDSSR
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Das Gesetz ist eine Konsequenz aus dem Artikel 58 der neuen Verfassung von 1977, durch den zum erstenmal das Recht auf Bürgerbeschwerden und gerichtliche Klagen gegen Amtshandlungen wie auch das Anrecht auf Wiedergutmachung eingeführt worden war.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog