Untermieter

Die Räumungsklage des Besandgebers gegen den Unterstandnehmer wegen titlloser Benützung infolge Auflösung des Hauütmietverhältnisses ist zwar zulässig, aber zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung nicht notwendig.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Österr Hausbesitz (1981; Nr 5)
Ort / Verlag / Datum:05.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.778.542 Mietengesetz
347.9 Zivilprozessordnung
34.038 Rechtsprechung
351.778.542 Mieterschutz
Region:Österreich
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