Untermieter

Die Räumungsklage des Besandgebers gegen den Unterstandnehmer wegen titlloser Benützung infolge Auflösung des Hauütmietverhältnisses ist zwar zulässig, aber zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung nicht notwendig.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Österr Hausbesitz (1981; Nr 5)
Ort / Verlag / Datum:05.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.778.542 Mietengesetz
347.9 Zivilprozessordnung
34.038 Rechtsprechung
351.778.542 Mieterschutz
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Die Räumungsklage des Besandgebers gegen den Unterstandnehmer wegen titlloser Benützung infolge Auflösung des Hauütmietverhältnisses ist zwar zulässig, aber zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung nicht notwendig.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog