Tull beruft sich auf Spruch des 'Obersten' / Ein Parteigericht ist keine letzte Instanz

'Man kann mit einem Parteistatut einem Österreicher nicht das Recht nehmen, ein an ihm vermeintlich begangenes Offizialdelikt anzuzeigen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1981)
Ort / Verlag / Datum:03.06.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Aktive Person:Tull, Stephan
Klassifikation:329 SPÖ: Abgeordnete/Funktionäre
347.955 Rechtsmittel
343.1 Strafprozess
340.131 Rechtsstaat
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:'Man kann mit einem Parteistatut einem Österreicher nicht das Recht nehmen, ein an ihm vermeintlich begangenes Offizialdelikt anzuzeigen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog