Betriebliche Altersversorgung : Bundesarbeitsgericht, Urteil v. 1.9.1980
Sieht eine Versorgungsordnung ein betriebliches Ruhegeld bei Vollendung des 65. Lebensjahres vor, so kann der Arbeitgeber nach Einführung des flexiblen Altersruhegeldes die Versorgungsordnung ergänzen und Kürzungen für das vorgezogene Ruhegeld nach billigem Ermessen vorsehen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1981; Nr 18)
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Ort / Verlag / Datum: | 01.05.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.171 Altersversorgung, betriebliche
331.13 Altersgrenze 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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