Betriebliche Altersversorgung : Bundesarbeitsgericht, Urteil v. 1.9.1980

Sieht eine Versorgungsordnung ein betriebliches Ruhegeld bei Vollendung des 65. Lebensjahres vor, so kann der Arbeitgeber nach Einführung des flexiblen Altersruhegeldes die Versorgungsordnung ergänzen und Kürzungen für das vorgezogene Ruhegeld nach billigem Ermessen vorsehen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1981; Nr 18)
Ort / Verlag / Datum:01.05.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
331.13 Altersgrenze
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Sieht eine Versorgungsordnung ein betriebliches Ruhegeld bei Vollendung des 65. Lebensjahres vor, so kann der Arbeitgeber nach Einführung des flexiblen Altersruhegeldes die Versorgungsordnung ergänzen und Kürzungen für das vorgezogene Ruhegeld nach billigem Ermessen vorsehen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog