Kündigung nach Erreichung des Pensionsalters nicht sozialwidrig : VGH v.1.10.1980

Der VGH kann die Rechtsmeinung wonach der vor der Vollendung des 20 Dienstjahres nicht vorhandene Anspruch gemäss 30 DO. A auf erhöhte Abfertigung ein Anwartschaftsrecht der Sozialversicherungsangestellten darstelle, nicht teilen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1981; Nr 3326)
Ort / Verlag / Datum:14.07.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung
331.77 Angestellte
331.15 Arbeitsverfassung
34.038 Rechtsprechung
331.133 Abfertigung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der VGH kann die Rechtsmeinung wonach der vor der Vollendung des 20 Dienstjahres nicht vorhandene Anspruch gemäss 30 DO. A auf erhöhte Abfertigung ein Anwartschaftsrecht der Sozialversicherungsangestellten darstelle, nicht teilen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog