Aufschiebend bedingte Anerkennung von Abfertigungsansprüchen : OGH v.17.2.1981

Das konstitutive Anerkenntnis gehört zu den Feststellungsverträgen. Wenn der Verpflichtete die Erfüllung nach Möglichkeit und Tunlichkeit oder unter einer ähnlichen Einschränkung versprochen hat, setzt der Richter die Erfüllungszeit unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien nach Billigke...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1981; Nr 3325)
Ort / Verlag / Datum:10.07.1981
Erscheinungsjahr:1981
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.133 Abfertigung
34.038 Rechtsprechung
331.77 Angestellte
331.116 Arbeitsverträge
347.4 Vertragsrecht
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Das konstitutive Anerkenntnis gehört zu den Feststellungsverträgen. Wenn der Verpflichtete die Erfüllung nach Möglichkeit und Tunlichkeit oder unter einer ähnlichen Einschränkung versprochen hat, setzt der Richter die Erfüllungszeit unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien nach Billigkeit fest.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog