Aufschiebend bedingte Anerkennung von Abfertigungsansprüchen : OGH v.17.2.1981
Das konstitutive Anerkenntnis gehört zu den Feststellungsverträgen. Wenn der Verpflichtete die Erfüllung nach Möglichkeit und Tunlichkeit oder unter einer ähnlichen Einschränkung versprochen hat, setzt der Richter die Erfüllungszeit unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien nach Billigke...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1981; Nr 3325)
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Ort / Verlag / Datum: | 10.07.1981 |
Erscheinungsjahr: | 1981 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.133 Abfertigung
34.038 Rechtsprechung 331.77 Angestellte 331.116 Arbeitsverträge 347.4 Vertragsrecht |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Das konstitutive Anerkenntnis gehört zu den Feststellungsverträgen. Wenn der Verpflichtete die Erfüllung nach Möglichkeit und Tunlichkeit oder unter einer ähnlichen Einschränkung versprochen hat, setzt der Richter die Erfüllungszeit unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien nach Billigkeit fest. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |